Arbeiten in der Schweiz

Wenn man in der Schweiz Arbeit gefunden hat, kann man seine Familie nachholen, sofern man eine Jahres- Aufenthaltsbewilligung (Typ B) hat, die jedes Jahr gebührenpflichtig erneuert wird. Das Umzugsgut muss mit einem Mal über die Grenze und es sollte eine Inventarliste bestehen. Irgendwann muss man zur Botschaft des Heimatlandes, um seinen neuen Wohnsitz anzumelden.

Das Lohnniveau in der Schweiz scheint etwas höher und die Steuern etwas geringer als anderswo, aber die Schweiz ist ein Hochpreisland mit abgeschotteten Grenzen ihres Wirtschaftsraumes. Zudem wird keine Krankenversicherung vom Lohn einbehalten. Also muss man sich selbst privat versichern, und das ist teuer. Im Einzelnen werden vom Lohn pauschal die Quellensteuer und dazu folgende Posten abgezogen:

Die Renten der 2. Säule sind halb- privat; man kann sie sich später auszahlen lassen oder eine monatliche Zahlung aus dem angesparten Betrag erhalten. Bei Verlassen des Landes bekommt man den ganzen Betrag ausbezahlt, wogegen die 1. Säule mit dem Heimatstaat verrechnet wird. Die 3. Säule der Rentenversicherung muss man privat abschließen, sie ist aber nicht obligatorisch.

Wenn man nach 5 bis 10 Jahren, abhängig von der Nationalität, eine langfristige Niederlassungsbewilligung (Typ C) hat, wird die Quellensteuer nicht mehr direkt vom Lohn einbehalten. Man muss dann jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen und die Bundessteuer, die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer selbst abführen.

Man sollte unbedingt darauf achten, dass die auf der Lohnabrechnung aufgeführten Abzüge auch tatsächlich halb / halb in den entsprechenden Versicherungen eingezahlt werden. Das wird gerne vergessen. Für die Rente der 1. Säule kann man bei der Rentenanstalt nachfragen, für die zweite Säule bekommt man jährlich einen Kontoauszug des Versicherungsunternehmens.